Außergerichtliche Mediation

Ein wesentlicher Anwendungsbereich der Mediation liegt in der außergerichtlichen Konfliktlösung. Hier setzen sich die Konfliktparteien bei einem schwelenden oder schon vorhandenen Konflikt zusammen, ohne dass ein Gerichtsverfahren in ihrem Konflikt anhängig ist.

 

Der Vorteil der außergerichtlichen Mediation liegt darin, dass die Beteiligten nicht an die strengen Formalitäten des Prozessrechts gebunden sind. In der Mediation können Probleme umfassender und vielschichtiger gelöst werden, als es im Gerichtsverfahren möglich ist. In der Mediation stehen die wirklichen Bedürfnisse und Interessen der Konfliktbeteiligten im Mittelpunkt. 

Während ein Gericht an die Anträge der Parteien gebunden ist und abweichende Vorschläge auch dann nicht unterbreiten kann, wenn sie den Interessen beider Parteien eigentlich dienlicher wären, kennt die (außergerichtliche) Mediation diese Beschränkungen nicht. Hier finden Beteiligte durchaus Lösungen, die ihren Anliegen mehr entsprechen, als die Zuerkennung eines bestimmten Anspruchs. Damit werden sogar Ergebnisse möglich, die für alle Beteiligten Vorteile bringen (FAZ vom 23.10.1998: Die Mediation im Wirtschaftsrecht).

 

Im Gegensatz zu formellen rechtlichen Verfahren (wie gerichtlichen Verfahren, Widerspruchsverfahren, auch Schiedsgerichtsverfahren) werden in der außergerichtlichen Mediation Lösungen für einen konkreten Einzelfall entwickelt. Es geht nicht um die Klärung von Schuld und auch nicht um verallgemeinbare Lösungen. Für die Lösungssuche werden nicht die Rechtsnormen als zentraler Ansatz herangezogen. Das Verfahren ist informell und am konkreten Fall orientiert. Unterschiedliche Perspektiven werden akzeptiert und sogar gefordert. Persönlich und psychologische Hintergründe werden einbezogen, um eine nachhaltigen Lösung des Konfliktes zu erzielen.

 

Ziel der außergerichtlichen Mediation ist die verbindliche Regelung des konkreten Konfliktes. Damit ist die Mediation ergebnisoffen, die Teilnahme an der außergerichtlichen Mediation ist freiwillig, das Verfahren ist transparent. Der Mediator ist als externer Dritter allen Konfliktparteien gleich verpflichtet und nicht parteiisch. Diese Allparteilichkeit ist nicht mit Neutralität gleichzusetzen, denn der Mediator bemüht sich um Verständnis für die Sichtweise jeder Konfliktpartei und hat ein Interesse an der Klärung des Konfliktes. 

 

Die eigenverantwortliche Erarbeitung der Konfliktlösung durch die Konflikbeteiligten mit Unterstützung des Mediators ist der beste Garant dafür, dass die Lösung für alle Konfliktbeteiligten tragfähig und zukunftsfähig ist.